Filmmusik

Wir verwenden in unseren Filmproduktionen ausschließlich Filmmusik professioneller Künstler. Die für die Verwendung in einem Film allfallenden Gebühren werden von uns an die zuständige Stelle entrichtet. Wenn wir für Sie einen Film produzieren der Musik enthält (dies gilt auch für eingefügte Hintergrundmusik), dann erhalten Sie zeitgleich mit dem Datenträger eine sogenannte Lizenzfreigabeerklärung, ein Freigabedokument.

Dieses Dokument müssen Sie im Falle der öffentlichen Vorführung des Filmes, beispielsweise bei einer Messe, bei sich haben um es gegebenen Falles zuständigen Überprüfungsorganen (GEMA, AKM usw.) vorweisen. Es bescheinigt die Rechtmäßigkeit der Verwendung der im Film enthaltenen Filmmusikusiktitel.

Aus lizenzrechtlichen Gründen ist es nicht gestattet den Film im Internet so zu präsentieren, daß er mittels Download von Dritten bezogen werden kann.

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