Filmmusik

Wir verwenden in unseren Filmproduktionen ausschließlich Musik und Filmmusik professioneller Künstler, die für die jeweilige Produktion erworben wird. Unsere Kunden erhalten nach Produktionsabschluß eine sogenannte Lizenzfreigabeerklärung, das Freigabedokument. Dieses Dokument bescheinigt die Zulässigkeit der Musikverwendung im Film und muß im Falle öffentlicher Aufführungen mitgeführt werden. Es dient einschlägigen Kontrollorganen (GEMA, AKM etc.) als Nachweis für die rechtmäßige Verwendung der jeweiligen Musiktitel.

Aus lizenzrechtlichen Gründen ist es daher nicht gestattet den Film im Internet so zu präsentieren, daß er mittels Download von Dritten bezogen werden kann.